Ärztlich verordnete Leistungen

Verordnung häuslicher Krankenpflege

Beinhaltet Leistungen, die von ihrem behandelten Arzt verordnet werden, wie zum Beispiel:

  • Verbandswechsel
  • Blutzuckerkontrollen
  • Injektionen
  • Medikamentengabe
  • Kompressionsstrümpfe/Verbände
  • Wundberatung
  • Und vieles mehr

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Pflegesachleistung

Die Pflegesachleistungen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 – 5 beinhalten:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Hilfen/Unterstützung bei der Haushaltsführung

Nachweis für die Pflegekasse

Pflegeberatung gemäß SGB XI §37 Abs.3

Die Pflegeberatung dient zur Sicherheit der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung der pflegenden Angehörigen. Sie umfasst:

  • Beratung und Information zum Thema Grund- und Behandlungspflege
  • Einschätzen, ob der Pflegegrad noch stimmt
  • Bei Bedarf zusätzliche Hilfen in Anspruch nehmen
  • Feststellen, ob der zu Pflegende noch zusätzliche Pflegeleistungen benötigt, z.B. Verbandswechsel etc.
  • Mit der Beratung über Pflegehilfsmittel
  • Erkennen, ob zusätzliche Rehabilitationsmaßnahmen nötig werden
  • Hinweise auf Pflegekurse, die außer Haus stattfinden bzw. über die Pflegeanleitung im Haus

Hausnotruf

Sicherheit ist für jeden wichtig und in machen Lebenssituationen braucht man auch eine besondere Unterstützung. Der Hausnotruf gibt Ihnen und Ihrer Familie ein sicheres Gefühl.

Ihre Ansprechpartnerin: Beatrix Macus