Ärztlich verordnete Leistungen
Verordnung häuslicher Krankenpflege
Beinhaltet Leistungen, die von ihrem behandelten Arzt verordnet werden, wie zum Beispiel:
- Verbandswechsel
- Blutzuckerkontrollen
- Injektionen
- Medikamentengabe
- Kompressionsstrümpfe/Verbände
- Wundberatung
- Und vieles mehr
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Pflegesachleistung
Die Pflegesachleistungen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 – 5 beinhalten:
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen
- Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
- Hilfen/Unterstützung bei der Haushaltsführung
Nachweis für die Pflegekasse
Pflegeberatung gemäß SGB XI §37 Abs.3
Die Pflegeberatung dient zur Sicherheit der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung der pflegenden Angehörigen. Sie umfasst:
- Beratung und Information zum Thema Grund- und Behandlungspflege
- Einschätzen, ob der Pflegegrad noch stimmt
- Bei Bedarf zusätzliche Hilfen in Anspruch nehmen
- Feststellen, ob der zu Pflegende noch zusätzliche Pflegeleistungen benötigt, z.B. Verbandswechsel etc.
- Mit der Beratung über Pflegehilfsmittel
- Erkennen, ob zusätzliche Rehabilitationsmaßnahmen nötig werden
- Hinweise auf Pflegekurse, die außer Haus stattfinden bzw. über die Pflegeanleitung im Haus
Hausnotruf
Sicherheit ist für jeden wichtig und in machen Lebenssituationen braucht man auch eine besondere Unterstützung. Der Hausnotruf gibt Ihnen und Ihrer Familie ein sicheres Gefühl.
Ihre Ansprechpartnerin: Beatrix Macus